Naturpark Obst-Hügel-Land
Rechtliche Grundlage | Verordnung der o.ö. Landesregierung Nr. 26/2005 |
Fläche | 2.630 ha |
Gründung | 2005 |
Lebensräume | Streuobstwiesen, Baumreihen, Hecken |
Gemeinden | Scharten, St. Marienkirchen a.d.P. |
Bewilligungspflichtige Vorhaben, gemäß der Verordnung des Landschaftsschutzgebietes (hier gekürzt) | Neuanlage von Park-, Abstell- und Lagerplätzen, Errichtung von Sport- und Freizeitanlagen, Tiergehegen sowie Aussichtswarten, Neuanlage, Verbreiterung und Umlegung von Wanderwegen |
Anzeigepflichtige Vorhaben, gemäß der Verordnung des Landschaftsschutzgebietes (hier gekürzt) | Aufforstung von Grünlandflächen wenn nicht Esche, Bergahorn, Schwarzerle, Stieleiche, Hainbuche, Vogelkirsche, Winter- und Sommerlinde sowie Rotbuche und ihr Anteil unter 40% der Fläche ist.
Und die Umwandlung von Laubwäldern mit o.g. Arten in andere Waldtypen |
https://e-gov.ooe.gv.at/ndbinternet/NDBInternetGenisysDetail.jsp?mod=Gen&genisysInventarNr=lsg14