0732 / 77 20-11871 n.post@ooe.gv.at

Naturpark
Obst-Hügel-Land

NaturReich . GenussReich

Streuobstwiesen und Obstbaumreihen prägen die sanfthügelige Landschaft im Naturpark Obst-Hügel-Land in den Gemeinden Scharten und St. Marienkirchen an der Polsenz (Bezirk Eferding). 2005 wurde das 26 km² große Landschaftsschutzgebiet „Naturpark Obst-Hügel-Land“ mit dem Ziel ausgewiesen, diese für das oberösterreichische Alpenvorland charakteristische Kulturlandschaft zu erhalten und weiter zu entwickeln.

Streuobstwiesen gehören seit Jahrhunderten als traditionelle Form des Obstanbaus zum typischen Bild der bäuerlichen Kulturlandschaft im Hausruckviertler Hügelland. Als breiter Grüngürtel umgeben sie Bauernhöfe und Ortschaften, in der Feldflur sowie entlang von Wegen und Straßen gliedern und verschönern sie die Landschaft. So mancher Baumriese könnte Geschichten erzählen über die Bewohner seiner mächtigen Baumstämme. Verschiedene Vogelarten wie Steinkauz oder Wiedehopf, aber auch bekanntere Arten wie der Gartenrotschwanz nutzen hohle Baumstämme für eine sichere Brut. Die Höhlen abgebrochener Äste werden aber auch von Hornissen, Siebenschläfern oder Fledermäusen besetzt. Weil Streuobstwiesen in der Regel weniger gedüngt werden, sind sie ein Hot Spot der biologischen Vielfalt. Neben der ökologischen Funktion als Lebensraum für Tiere und Pflanzen erfüllen Streuobstwiesen weitere wichtige Funktionen für den Wind-, Erosions- und Grundwasserschutz, als Genreservoir für Obstsorten, zur Versorgung mit frischem Obst und Gliederung der Kulturlandschaft.

KONTAKT:
Naturpark Obst-Hügel-Land

GF DI Rainer Silber
Kirchenplatz 1, 4076 St. Marienkirchen/P.
Tel: 07249/47112-25, Mail: info@obsthuegelland.at
www.obsthuegelland.at

Die Aktivitäten aller Österreichischen Naturparke – auch jene des NATURPARK
OBST-HÜGEL-LAND – werden von nachfolgenden vier Säulen getragen:

Das 4-Säulen-Modell bestimmt die Arbeit der Naturparke

Wacholder_Pammer_Höhe_Foto Barbara Derntl

Naturschutz

Der Naturraum soll durch eine nachhaltige Nutzung in seiner Vielfalt und Schönheit gesichert werden, um die durch Jahrhunderte entstandene und geprägte Kulturlandschaft zu erhalten. Erreicht wird dies durch interessante naturkundliche Informationen, durch innovative Forschungsprojekte und durch ein professionelles Management des Schutzgebiets

Mit der Becherlupe wird beobachtet_Foto_Maria Schipke

Bildung

Natur, sowie die vielfältigen Zusammenhänge von Natur und Kultur sollen erleb- und begreifbar sein. Um das zu erreichen wurden interaktive Angebote wie besondere Themenwege, spannende Erlebniserfahrungen und Informationszentren geschaffen; aber auch Seminare, Kurse und Ausstellungen werden angeboten.

Schnittkurs©Simon_Staudinger

Regionalentwicklung

Nur eine nachhaltige Entwicklung der Region sorgt für steigende Lebensqualität bei Bevölkerung und Besuchern – dies wird vor allem durch sozial- und umweltverträglichen Tourismus und durch eine gemeinsame Kooperation zwischen Naturschutz, Landwirtschaft und Tourismus gefördert. Daneben werden natürlich noch spezielle Naturparkprodukte angeboten, es gibt Naturpark-Gaststätten und, nicht zuletzt, neue Arbeitsplätze, die durch den Naturpark selbst entstehen.

Erholung am Stein_Foto Barbara Derntl

Erholung

Einzigartige und vor allem intakte Natur sorgt bei Bevölkerung und Besuchern für besondere Erholung. Unterstützt wird dies durch attraktive, gepflegte Erholungseinrichtungen, die dem schützenswerten Landschaftscharakter des Naturparks entsprechen. Geboten werden übersichtliche Wander-, Rad- und Reitwege, besinnliche Rast- und Ruheplätze und naturnahe Erlebnisspielplätze in familienfreundlicher und behindertengerechter Umgebung.

Naturpark Obst-Hügel-Land

Zahlen, Daten, Fakten

Fläche

2.630 ha

Gründung

2005

Lebensräume

Streuobstwiesen, Baumreihen, Hecken

Gemeinden

Scharten, St. Marienkirchen a.d.P.

Bewilligungspflichtige Vorhaben, gemäß der Verordnung des Landschaftsschutzgebietes (hier gekürzt)

Neuanlage von Park-, Abstell- und Lagerplätzen, Errichtung von Sport- und Freizeitanlagen, Tiergehegen sowie Aussichtswarten, Neuanlage, Verbreiterung und Umlegung von Wanderwegen

Anzeigepflichtige Vorhaben, gemäß der Verordnung des Landschaftsschutzgebietes (hier gekürzt)

Aufforstung von Grünlandflächen wenn nicht Esche, Bergahorn, Schwarzerle, Stieleiche, Hainbuche, Vogelkirsche, Winter- und Sommerlinde sowie Rotbuche und ihr Anteil unter 40% der Fläche ist.

Und die Umwandlung von Laubwäldern mit o.g. Arten in andere Waldtypen

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und ländliche Entwicklung
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